Die Besteuerung in den Niederlanden. Teil 8

Sie haben den ersten Teil verpasst? Sie finden ihn hier: Nordholland-Blog „Erster Teil“

Wir waren beim Kauf des Hauses auch auf dem Gebiet der steuerrechtlichen Betrachtung in den Niederlanden völlig unwissend. Ich muss hier noch einfügen, dass wir mit unseren Freunden über 2 Jahre lang einen Sprachkurs absolviert haben, der uns der niederländischen Sprache doch näher gebracht hat, sodass wir auch eine niederländische Zeitung lesen können. Durch die Gespräche mit unseren niederländischen Freunden konnten wir auch fleißig an der Verbesserung der Aussprache „arbeiten“. Witzig sind die Gespräch zu viert: sie spricht Niederländisch und er mal Niederländisch und Deutsch, weil er eine deutsche Mutter hatte. Ilona spricht Deutsch und ich bemühe mich, nur Niederländisch zu sprechen. Völkerverständigung der unkonventionellen Art.

Zurück zu den Steuern: Ilona hat sich bis heute mit einem ihrer fünf Arme auch um unsere Steuern gekümmert. Also fing sie an, sich in das Thema einzulesen und stellte 2006 ziemlich schnell fest, dass es ein sogenanntes Doppelsteuer-Abkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden gibt, das besagt, dass die Steuern in dem Land anfallen, in dem sie erwirtschaftet werden. Das heißt, dass die Vermietung eines Ferienhauses in den Niederlanden mit einer Steuererklärung beim niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) angezeigt wird. Alle deutschen Eigentümer, die mehr als 140 Tage im Jahr vermieten, werden vom niederländischen Finanzamt als ausländischer „Mehrwertsteuer-Unternehmer“ (buitenlandse btw-ondernemer) angesehen und besteuert. Dementsprechend müssen ab 2026 nun 21 Prozent (vorher 9 %) Umsatzsteuer (omzetbelasting – also 21 % vom Mietpreis) an den Fiskus abgetreten werden. Im Gegenzug können Sie bei jedem Kauf für das Ferienhaus oder jegliche Renovierungskosten durch niederländische Handwerker, die niederländische(!) Mehrwertsteuer (Vorsteuer/Umsatzsteuer) dagegen aufrechnen. Wenn Sie also in Deutschland neue Oberbetten kaufen, weil sie hier günstiger sind, können Sie sie natürlich nicht beim niederländischen Fiskus absetzen. Es gibt zwar Fälle, wo das doch möglich ist aber das ist dann der Fall für den Steuerberater. Ich bin in diesen Sachen nur eine Hupe und trage alle Informationen für euch zusammen, damit ihr euch ein erstes Bild über die Gegebenheiten machen könnt.

Hinzu kommt die Einkommen-/Vermögenssteuer (inkomstenbelasting), die sich nach dem WOZ-Wert des Ferienhauses richtet, der jedes Jahr von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird. Hierbei werden noch die Schulden (auch ein deutscher Kredit, wenn das Geld eindeutig für den Kauf des Ferienhauses anfällt) auf das Haus angerechnet und in Abzug gebracht. Jeder Steuerpflichtige in den Niederlanden hat in 2025 zudem einen Freibetrag von 59.357 Euro, Ehepaare somit 118.714 Euro. Zudem rechnet der Belastingdienst noch 6 Prozent als fiktive Rendite an. Dieser fiktive Ertrag wird mit 36 Prozent versteuert. Die Künstliche Intelligenz gibt hier allerdings wesentlich bessere Auskünfte als ich es kann. 

Zu den Steuern gehört auch die Information, dass bei einem Hauskauf die 21 % Btw (Mehrwertsteuer) gar nicht erst anfallen, wenn man das Haus vermietet. 10 Jahre lang werden dann jährlich 1/10 dieser Mehrwertsteuer von der anfänglichen Steuerschuld auf den Kaufpreis abgezogen. Sollten Sie das Haus nach 1 Jahr wieder verkaufen, müssen Sie 9/10 der 21 % BtW auf den Hauskauf nachträglich an das Finanzamt zahlen. Das bedeutet, dass Sie 21 Prozent von der Kaufsumme abziehen und mit dieser Summe dann beim Kauf kalkulieren können. Bedenken sollte man auch, dass man bei einem Wiederverkauf des Hauses innerhalb von 10 Jahren die Spekulationssteuer in Deutschland bezahlen müsste! In den kommenden Jahren werden die Steuern weiter steigen. Ich würde allerdings jedem mit ernsten Kaufabsichten empfehlen, dass er bei feststehenden Zahlen einen versierten Steuerberater aufsucht und sich alles einmal erklären lässt. Das ist aus meiner Sicht gut angelegtes Geld und schützt vor bösen Überraschungen. Ich würde sogar so weit gehen und einen Fachanwalt für internationales Steuerrecht NL-DEU (z. B. https://hoefer-legal.com/) empfehlen. Es wird nun von Jahr zu Jahr komplexer aber dafür teurer …

Schlusswort zur Vita:

Ich habe euch nun in groben Zügen mein Leben in den Niederlanden erklärt. In den folgenden Beiträgen nehme ich mir für die einzelnen Themen etwas mehr Zeit, um sie auch deutlicher werden zu lassen. Wenn ihr Fragen habt, könnt ihr sie gerne in den Kommentaren hinterlassen. Ich würde bei Bedarf dann noch etwas dazu anfügen oder näher erklären. Wenn es eine doofe Frage ist, sage ich das natürlich auch … schmunzel

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